Dein Besuch in der Praxis
Start und Ablauf
1. Verordnung
Physiotherapeutische Behandlungen werden auf ärztliche Anweisung durchgeführt, daher ist es notwendig sich beim behandelnden Arzt eine Verordnung für Physiotherapie (ggf. auch Elektrotherapie, Lymphdrainage oder Heilmassage) mitgeben zu lassen.
Bei präventiven Maßnahmen, wie zum Beispiel Trainingstherapie oder Beratungsgesprächen, ist die Verordnung nicht notwendig. Ohne Verordnung erfolgt jedoch keine Rückerstattung der Krankenkasse.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob Physiotherapie in deinem Fall hilfreich ist, kontaktiere mich gerne schon vorab mit einer kurzen Beschreibung deiner Situation.
2. Bewilligung
Die Bewilligungspflicht ist seit der Corona-Pandemie bei allen Krankenkassen
- außer bei der SVS - ausgesetzt.
SVS Versicherte müssen also vor dem Ersttermin die Verordnung bei der Krankenkasse einreichen, gerne stehe ich auch hier zur Hilfe bereit.
3. Therapiestart
Ersttermine können sowohl telefonisch unter +43 (0) 660 6454474,
als auch online, direkt im Kontaktformular auf der Website, per E-Mail oder Whatsapp vereinbart werden.
Sollte ich gerade nicht abheben, besteht die Möglichkeit eine Nachricht auf meiner Mailbox zu hinterlassen. In jedem Fall rufe ich aber so bald wie möglich zurück.
4. Therapie
Mitzunehmen:
- Verordnung beim Ersttermin
- Sportbekleidung (kurze Hose und T-Shirt)
- Alle vorhandenen Befunde und Arztbriefe
- Vorhandene Hilfsmittel (Gehhilfen, Schienen etc.)
5. Abrechnung
Nach jeweils 5 Physiotherapie-Einheiten stelle ich eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Nach erfolgter Bezahlung kann die Originalrechnung inkl. Zahlungsbestätigung und Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Ende: Abrechnung und Rückerstattung
Da ich als Wahltherapeutin tätig bin, wird ein Teil der Kosten zurückerstattet, dies variiert je nach Krankenkasse und beträgt ca. 50%. Genauere Informationen sind auf der jeweiligen Website der Krankenkasse zu finden.
ÖGK: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.761514&version=1635953255
BVAEB: https://www.physioaustria.at/sites/default/files/collection_files/2024_BVAEB_RV-Physiotherapie_Tarifanlage.pdf
SVS: https://www.physioaustria.at/sites/default/files/collection_files/2024_SVS_2.ZV-Leistungskatalog%2BVP-Honorarwerte_unterfertigt.pdf
KUF: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesundheit-vorsorge/kranken-und-unfallfuersorge/downloads/PHYSIO_2023.pdf
Falls eine Zusatzversicherung/Unfallversicherung vorhanden ist, können dort, je nach Vertrag, die restlichen Kosten eingereicht werden.
Bei Unklarheiten oder Fragen helfe ich natürlich gerne weiter!
Termine
Beim Ersttermin werden die nächsten Einheiten terminlich fixiert (diese sind natürlich immer wieder veränderbar), zu Beginn ist meist die wöchentliche Therapie sinnvoll, später werden die Abstände länger - dies kann aber je nach Bedürfnissen stark variieren.
Die auf der Verordnung angegebene Anzahl an Therapien kann durchgeführt werden und wird zum gegebenen Tarif rückerstattet.
Sollte es nicht möglich sein einen Termin einzuhalten, bitte ich um rechtzeitige Information. Bei Terminverschiebungen oder -absagen, welche weniger als 24h im Voraus bekanntgegeben werden, wird ein Teil des Honorars in Rechnung gestellt. Sollte der Termin nicht abgesagt werden und auch niemand erscheinen, wird die Gesamtsumme in Rechnung gestellt.